Juleica

Die Jugendleitercard (kurz: Juleica) gibt es seit 1999 anstelle des früher üblichen Gruppenleiterausweises. Die Beantragung läuft in der Stadt und dem Landkreis München über den BDKJ in der Region München.

Voraussetzungen sind insbesondere:

  • Das Mindestalter von grundsätzliche 16 Jahren
  • Die Teilnahme an einer Gruppenleiterschulung
  • Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Für Juleica-InhaberInnen gibt es zusätzliche Vergünstigungen, die ihr alle auf hier einsehen könnt.

Neue Info für Juleica-besitzer zum Thema Jugendherbergen:  

http://www.jugendherberge.de/de/mitgliedschaft/jugendleiter

Auf jeden Fall ist die Juleica Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen - insbesondere für Fahrten und Freizeiten.

Beantragt wird die Juleica per Internet oder per mail.

Juleica - Verlängerung

Die Verlängerung der Juleica ist ohne Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr möglich!

Für eine Verlängerung ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen notwendig von insgesamt 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten).

Gesetzestext:

Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist rechzeitig vor Ablauffrist eine neue Card zu beantragen. Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umgang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

Juleica-Informations Stand 23.11.2010
Neuregelung des Bayerischen Staatsministeriums (gilt seit 01.07.2010 - Übergangsfrist bis 31.12.2010)

www.juleica.de

Hinweis der kath. Jugendstelle:
- Der kjg-Kursleiterkreis wird Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Es gibt Teilnahmebestätigungen.

- Die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungsveranstaltungen müssen bei der Verlängerung der Juleica an der Jugendstelle vorliegen oder vorgelegt werden.

- Für alle die Kurse vor 2010 besucht haben, ist für eine Verlängerung auch die Vorlage der Bestätigung des Erste-Hilfe-Kurses notwendig.