
Die Jugendleitercard (kurz: Juleica) gibt es seit 1999 anstelle des früher üblichen Gruppenleiterausweises. Die Beantragung läuft in der Stadt und dem Landkreis München über den BDKJ in der Region München.
Voraussetzungen sind insbesondere:
Für Juleica-InhaberInnen gibt es zusätzliche Vergünstigungen, die ihr alle auf hier einsehen könnt.
Neue Info für Juleica-besitzer zum Thema Jugendherbergen:
http://www.jugendherberge.de/de/mitgliedschaft/jugendleiter
Auf jeden Fall ist die Juleica Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen - insbesondere für Fahrten und Freizeiten.
Die Verlängerung der Juleica ist ohne Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr möglich!
Für eine Verlängerung ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen notwendig von insgesamt 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten).
Gesetzestext:
Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist rechzeitig vor Ablauffrist eine neue Card zu beantragen. Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umgang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Juleica-Informations Stand 23.11.2010
Neuregelung des Bayerischen Staatsministeriums (gilt seit 01.07.2010 - Übergangsfrist bis 31.12.2010)
Hinweis der kath. Jugendstelle:
- Der kjg-Kursleiterkreis wird Fortbildungsveranstaltungen anbieten. Es gibt Teilnahmebestätigungen.
- Die Teilnahmebestätigungen der Fortbildungsveranstaltungen müssen bei der Verlängerung der Juleica an der Jugendstelle vorliegen oder vorgelegt werden.
- Für alle die Kurse vor 2010 besucht haben, ist für eine Verlängerung auch die Vorlage der Bestätigung des Erste-Hilfe-Kurses notwendig.